Stellungnahme Windkraft

 Schulprojekt Marktstand

Stellungnahme zum Regionalplan Südlicher Oberrhein des RVSO, Teilfortschreibung „Wind- und Solarenergie“

Ausgangslage:

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes sieht verbindliche Flächenziele für die Windenergienutzung in den Bundesländern vor. Demnach sind in Baden-Württemberg bis Ende 2027 mindestens 1,1 % und bis Ende 2032 mindestens 1,8 % der Landesfläche für Windkraftanlagen auszuweisen. Der Wert von 1,8 % wurde vom Land Baden-Württemberg als verbindliches regionales Teilflächenziel für jeden der zwölf Träger der Regionalplanung festgelegt. Dies bedeutet, dass auch der Regionalverband Südlicher Oberrhein (RVSO) mindestens 1,8 % der Regionsfläche, d.h. 7.300 Hektar, planerisch für die Windenergienutzung zu sichern hat.

Über die Teilfortschreibung Windenergie liegt ein Umweltbericht vor, in dem u.a. die Ergebnisse der vertieften Prüfung der Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen  beschrieben werden. Die Umweltwirkungen der einzelnen Vorranggebietsfestlegungen auf die Schutzgüter und Schutzgutbelange werden in 183 gebietsbezogenen Steckbriefen dargestellt und bewertet.

Das Ergebnis der dortigen Gesamtbewertung, stellt eine negative Umwelteinwirkung bzgl. der Vorranggebiete dar. Warum im Text des Umweltberichts dann formuliert wird, dass „in der Gesamtschau hervorzuheben ist, dass es sich bei der Vorranggebietskulisse trotz der regelmäßig erheblich negativen Gesamtbewertung von Einzelgebieten sowohl aus planerischer Sicht um eine insgesamt geeignete als auch unter Umweltgesichtspunkten konfliktarme Kulisse“ handeln soll, wird weder erläutert noch erschließt sich dies uns.

Grundsätzliche ist die Methodik der Ausweisung von Vorranggebieten kritisch zu beurteilen. Die Bewertung der Umweltwirkungen wurden lediglich auf das definierte Gebiet per se beschränkt und die aufgrund der Topographie häufig zu erwartenden massiven Eingriffe in die Schutzgüter Boden, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt über das eigentliche Vorranggebiet hinaus völlig unberücksichtigt geblieben. Dementsprechend werden die Schutzgüter Mensch, einschließlich Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter fast ohne Ausnahme unkritisch bewertet. Diese Bewertung ist unserer Meinung nach kaum nachvollziehbar.

Stellungnahme:

Die Stadt Staufen wurde im Verfahren der Teilfortschreibung aufgefordert eine Stellungnahme zu den jeweils vorgesehen Flächen abzugeben. Diese Stellungnahme bedeutet jedoch nicht, dass damit ein Ausschluss von WKA auf bestimmten Flächen vorgenommen werden muss. Es handelt sich lediglich um ein Verfahren um dem ausgewiesenen Flächenziel näher zu kommen und Standorte für WKA auszuweisen.

Aus dem Entwurf der Raumnutzungskarte gehen drei Windkraftstandorte auf dem Gebiet der Stadt Staufen hervor. Dabei handelt es sich um eine Fläche in der Ebene zwischen Staufen, Bad Krozingen und Ehrenkirchen, ferner um eine Fläche im Bereich Etzenbacher Höhe sowie im Süden um eine Fläche im Bereich Katzenstuhl, Enggründlekopf, Riesterkopf.

Fläche in der Ebene:

Die Firma iTerra energy GmbH hat bereits Flächen von Landwirten für die Erstellung von 4 Windkraftanlagen (WKA) gesichert. Die Realisierung des Vorhabens hängt nur von noch durchzuführenden Windmessungen ab.

Schon im Zuge der Teilfortschreibung „Windkraft“ des Flächennutzungsplan Staufen Münstertal (das Projekt kam nicht zum Abschluss) hatte das Regierungspräsidium Freiburg ausgeführt, dass der Staufener Schlossberg mit Burgruine und Weinbergterrassen durch seine topografische Lage und historische Bedeutung ein Wahrzeichen und landschaftsprägendes Denkmal des Markgräflerlandes ist. Diese Ausführungen erfolgen in einem Zuge mit den Ausführungen zum Kloster St. Trudpert in Münstertal. Hinsichtlich beider Denkmäler wurde Seitens des Regierungspräsidiums Freiburg festgehalten, dass es aus fachlicher Sicht erforderlich ist, mögliche Auswirkungen von Windkraftanlagen auf das geschützte Erscheinungsbild dieser Kulturdenkmale, insbesondere eine beeinträchtigende Konkurrenzwirkung in den Sichtachsen, möglichst auszuschließen. An dieser Einschätzung halten wir mit Blick auf das Landschaftsbild und mit Blick auf den Umgebungsschutz der denkmalgeschützten Burgruine - unserem Wahrzeichen - fest. In der Stellungnahme der Stadt Staufen wird um eine Herausnahme dieser Fläche gebeten, da WKA die Sichtbeziehung auf die Burgruine Staufen mit ihren Weinbergterrassen stark beeinträchtigen würde. Diese Position vertreten wir als CDU-Fraktion ebenfalls.

Fläche Etzenbacher Höhe:

Auch im Bereich Etzenbacher Höhe, jedoch dahinterliegend auf den Gemarkungen Ehrenkirchen und Münstertal, forciert die Firma iTerra ein Windkraftprojekt. Auch diese Fläche wurde bereits im Rahmen der Teilfortschreibung „Windkraft“, Flächennutzungsplan Staufen Münstertal, betrachtet. Im Entwurf war die Etztenbacher Höhe auf Gemarkung Staufen nach Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung aufgrund von artenschutzfachlichen Kriterien sowie den vorhandenen ungeeigneten Geländeverhältnissen von der weiteren Betrachtung ausgeschlossen worden. Das Regierungs-präsidium Freiburg hat in seiner damaligen Stellungnahme zur Fläche Etzenbacher Höhe ausgeführt, dass diverse Biotope betroffen sind, so dass auch diese Fläche ausgespart werden muss. Auch diese Behörde hatte bereits auf die Ungeeignetheit der Steilhanglage hingewiesen. Auch im Zusammenhang mit dieser Fläche, wurde auf die Sichtbeziehung der denkmalgeschützten Burgruine hingewiesen und aufgrund der Sichtbeziehung eine Realisierung auf dieser Fläche ausgenommen. Auch an diesen Einschätzungen hat sich aus unserer Sicht nichts geändert. Wir unterstützen auch bei diesen Flächen die Herausnahme, insbesondere auch deswegen, weil sich vor Jahren die EnBW nach Messungen der Windhöffigkeit von diesem Standort zurückgezogen hat.

Beim Blick über die Gemarkungsgrenze hinaus ist festzuhalten, dass sich beim Vorranggebiet welches sich über den Gebirgsrücken vom Josephle auf der Gemarkung Staufen über die Etzenbacher Höhe, Lattfelsen, Laitschenbacherkopf, Maistollen bis kurz vor die Kohlerhöfe hinzieht, bereits auf einer Teilfläche eine Poolingvereinbarung zwischen Forst-BW, der Gemeinde Ehrenkirchen und der Gemeinde Münstertal abgeschlossen wurde. Die Firma iTerra energy GmbH hat den Zuschlag für die Planung und ggf. Errichtung von WKA erhalten. Unseres Erachtens handelt es sich aus Gründen des Landschafts- und Naturschutzes um eines der denkbar ungünstigsten Gebiete für die Errichtung von WKA. Der Bergrücken zwischen Staufen und Schauinsland ist bis weit in die Rheinebene hinein landschaftsprägend, insbesondere mit dem Belchen im Hintergrund. Das Gelände ist aufgrund der häufig steil abfallenden Berghänge sehr schwer zu erschließen und erfordert für die Zuwegung, die Herstellung von Standflächen für die WKA und die Stromtrassen massive Eingriffe in das Gelände. Durch diese Eingriffe erhöht sich das Risiko des Bodenabtrags bei Starkregen durch Erosion und damit Massenumlagerungen bis in die Tallagen hinein.

Fläche Katzenstuhl / Enggründlekopf / Riesterkopf:

Ähnliche Bedenken wie für das Vorranggebiet rund um die Etzenbacher Höhe bestehen auch für das Vorranggebiet um den Katzenstuhl, Enggründlekopf, Riesterkopf, Böschliskopf im Hinblick auf Topographie, Bodenschutz, Erholungsfunktion, und Naturschutz. Hinzu kommen 10 % bzw. 6 % des Gebiets in Wasserschutzzone II bzw. III sowie 10 % des Gebiets als Sonstiger Wasserschutzwald. Insgesamt sollte dieses Vorranggebiet um die Flächen, die als Bodenschutzwald, Wasserschutzgebiet, sonstiger Wasserschutzwald und Wildtierkorridor dienen ausgenommen werden.

Im Zuge der damaligen Flächennutzungsplan Teilfortschreibung Windkraft erstreckte sich die fachliche Empfehlung auf die weiter hinten liegende Teilfläche, entlang der Gemarkungsgrenze zu Sulzburg, bis zur Gemarkung Münstertal. Der Bereich Katzenstuhl war von der Empfehlung ausgenommen. Zumal WKA auf dieser Fläche, massiv in Richtung Grunern in Erscheinung treten und die Schutzgüter Mensch und Gesundheit einschränken würden.

Das Regierungspräsidium Freiburg hatte in seiner Stellungnahme damals hinsichtlich des Bereichs Katzenstuhl ebenfalls auf die schwierige Situation hingewiesen. Insbesondere für die weiter hinten liegenden Flächen Enggründlekopf, Riesterkopf bis Böschliskopf wurde auf die Unwegsamkeit einiger Bereiche hingewiesen, sodass die Standortauswahl, je nach Relief, einzuschränken ist.

Insgesamt gelten auch für diesen Bergrücken die gleichen Bedenken wie beim Vorranggebiet der Etzenbacher Höhe. Als Kompromiss würden wir den hinteren Bereich beim Böschliskopf mittragen.

Fazit Windkraft: Die beschriebenen Vorranggebiete halten wir für Windkraftanlagen grundsätzlich wenig – bis ungeeignet. Daher ist es umso wichtiger, dass sich die Stadt Staufen mit den Nachbar-kommunen bei der Standortsuche und der Standortbewertung abstimmt. Durch Kooperationen könnte ein Überlastungsschutz in unserer magischen Landschaft, welche stark vom Tourismus lebt,  erfolgen.

Solarenergie:

Für die Solarenergie sind dem Entwurf zwei Flächen für die Freiflächenphotovoltaik zu entnehmen. Eine Fläche liegt am nördlichen Rand von Staufen, westlich des Neumagen. Dieser Bereich wurde bereits von der Stadt Staufen im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplan einer näheren Betrachtung unterzogen. Eine zweite Fläche liegt westlich des Gewerbegebiets Grunern. Im dortigen Gebiet wurde im Zuge der Flächennutzungs-Gesamtfortschreibung in einem Teilbereich eine Gewerbegebiets-Erweiterungsfläche ausgewiesen. Diese Fläche sollte aus unserer Sicht primär dem Gewerbe zur Verfügung stehen.

Grundsätzlich stehen wir als CDU-Fraktion der Freiflächenphotovoltaik skeptisch gegenüber. Diese sorgt in den meisten Fällen für eine weitere Teilversiegelung, die aus unserer Sicht unnötig ist. Wir stehen dafür ein, auf möglichst vielen bereits versiegelten Flächen die Photovoltaikanlagen zu installieren. Insbesondere von unseren Stadtwerken Müllheim-Staufen bzw. der Bürger-Energie Südbaden e.G. (BEGS) erwarten wir hierbei größere Ambitionen als sich ausschließlich auf Dachanlagen und Freiflächen-Photovoltaik zu konzentrieren. Ambitionierter wäre eine Verschattung von Parkplätzen zum Beispiel im Gewerbegebiet oder Geh- und Fahrradwegen, aber auch das Aufstellen von Photovoltaik-Lärmschutzwände entlang unserer Umfahrungsstraße. Idealerweise sogar mit dem Ziel, mehrere Zwecke zu erfüllen und dabei Lärmschutz, Ökologie und Wirtschaftlichkeit zu verbinden. Beispielsweise die Firma Rau (rau.de) hat sich auf den Bau von Lärmschutzwänden spezialisiert, die nicht nur Schall abhält und mit grünen Pflanzen die Luft reinigt, sondern auch Strom erzeugt.