Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
neben dem Klimaschutz ist die Klimaanpassung eine unverzichtbare Strategie des Umgangs mit
dem Klimawandel. In der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (2008) werden
alle vom Klimawandel betroffenen Lebens-, Umwelt- und Wirtschaftsbereiche berücksichtigt, so
u.a. die menschliche Gesundheit, die Wald- und Forstwirtschaft, die Landwirtschaft, der Verkehr
und die Verkehrsinfrastruktur, Industrie und Gewerbe sowie der Tourismus. Stadt-, Regional-
und Raumplanung sollen als Querschnittsthema die verschiedenen Bereiche verbinden.
Freiraumplanerische Maßnahmen zur Klimaanpassung in der Stadt- und Regionalentwicklung
betreffen nach Rößler und Albrecht (2015) u.a.
- die Sicherung und Freihaltung von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten und –
leitbahnen,
- die Erhaltung und Schaffung von Grünflächen (z.B. innerstädtische Gärten und Stadtparks),
- die Nutzung von Bracheflächen zur Freiraumentwicklung,
- Umsetzung kleinteiliger Begrünungsmaßnahmen (z.B. Straßenbäume, Hof-, Dach-
und Fassadenbegrünung).
In Staufen bietet sich die Einbeziehung innerstädtischer Grünflächen für die Entwicklung und
Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel an.
So erarbeitete bereits ab dem Jahre 2006 eine Arbeitsgruppe (Bürgermeister, Stadträtinnen und
Stadträte, AK Staufener Stadtbild) unter fachlicher Beratung durch das Büro Fahle Stadtplaner
ein Entwicklungskonzept Innenstadt unter besonderer Berücksichtigung bestehender
Grünflächen. Für den Schlossgarten wurde als Gesamtbewertung formuliert: „Aufgrund der
stadtbildprägenden Bedeutung als Grünfläche in zentraler Altstadtlage und besonderer
Schutzwürdigkeit als Sachgesamtheit ist eine Bebauung auszuschließen. Empfohlen wird, diesen
Bereich mit dem z.T. alten Baumbestand entsprechend als „Schlossgartenpark“ zu gestalten. Und
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hierzu sind verschiedene Konzepte zu entwickeln“.
Zwischenzeitlich hat sich (i) der Klimawandel so sehr verschärft, dass Anpassungsmaßnahmen
sehr dringlich werden und von vielen Städten schon eingeleitet wurden und (ii) in Staufen ein
Förderverein gegründet, der sich der Pflege der Staufener Stadtgärten angenommen hat. Im
Schlossgarten wurden in den letzten beiden Jahren durch Mitglieder des Fördervereins
Aufräumarbeiten und erste Projekte durchgeführt.
Um die Empfehlungen des „Entwicklungskonzepts Innenstadt“ umsetzen zu können, sind nun
konkrete Maßnahmen erforderlich, für die wir die Einstellung von Mitteln in den Haushaltsplan
2024 der Stadt beantragen
Diese Maßnahmen betreffen
- die Erstellung eines Baumgutachtens,
- dringende Baumschnitt- (z.B. dürre Äste) und ggf. Fällungsarbeiten,
- eine Bestandsvermessung sowie
- die Erstellung eines Gestaltungskonzepts.
Die Erstellung eines Baumgutachtens ist zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht
erforderlich, genauso wie die Durchführung von Baumschnitt- und ggf. Fällungsmaßnahmen. Die
Bestandsvermessung dient als Grundlage für die Erstellung eines Gestaltungskonzepts. Damit
sollte ein professionelles Freiraumplanungsbüro beauftragt werden, da Entscheidungen über
Bepflanzungen (Bäume) die Gestalt und die Nutzungsmöglichkeiten der Fläche über Jahrzehnte
prägen werden.
Auf Basis eines Honorarangebots an den Förderverein Staufener Stadtgärten bitten wir um
Einstellung von 8000,- Euro netto in den Haushaltsplan 2024. Zumindest ein Teilbetrag könnte
eventuell aus dem Aktionsplan Klimaschutz 2022 – 2026 bereitgestellt werden, der z.B. die
Pflanzung von hitzeverträglichen Stadtbäumen vorsieht.
Der Förderverein Staufener Stadtgärten ist bereit, den Schlossgarten nach Durchführung der
genannten Maßnahmen weiterhin mit zu betreuen.
Mit freundlichen Grüßen
die CDU Fraktion